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   BVerfG, 28.03.2001 - 2 BvR 11/01   

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https://dejure.org/2001,5084
BVerfG, 28.03.2001 - 2 BvR 11/01 (https://dejure.org/2001,5084)
BVerfG, Entscheidung vom 28.03.2001 - 2 BvR 11/01 (https://dejure.org/2001,5084)
BVerfG, Entscheidung vom 28. März 2001 - 2 BvR 11/01 (https://dejure.org/2001,5084)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Ermöglichung unüberwachter Besuche - Nichteheliche Lebensgefährtin - Besuche mit Sexualkontakt - Keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 3; GG Art. 6 Abs. 1
    Ablehnung unüberwachter Besuche mit Sexualkontakten eines Strafgefangenen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 253
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2001 - 2 BvR 11/01
    Seine Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 736/90

    Trennscheibe

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2001 - 2 BvR 11/01
    Der Beschwerdeführer hat nicht substantiiert dargelegt, warum er durch die Prozessentscheidungen der Gerichte in Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten verletzt sein könnte (vgl. BVerfGE 89, 315 ).
  • KG, 27.03.2006 - 5 Ws 118/06

    Strafvollzug: Behandlung der Ablehnung einer Fortsetzung einer

    Sondern ihm steht nur ein Anspruch auf eine rechtsfehlerfreie - durch die Sollbestimmung des § 24 Abs. 2 StVollzG eingeschränkte - Ermessensentscheidung zu (vgl. BVerfG NStZ-RR 2001, 253; HansOLG Hamburg ZfStrVO 2005, 55; OLG Stuttgart ZfStrVO 2004, 51 = NStZ-RR 2004, 60 = StraFO 2004, 107; OLG Hamm ZfStrVO 1999, 308 und NStZ 1994, 308 bei Bungert; OLG Koblenz NStZ 1998, 398 bei Matzke; Senat, Beschlüsse vom 4. Oktober 2004 - 5 Ws 510/04 Vollz - 21. Juni 2004 - 5 Ws 292 und 293/04 Vollz - und 30. März 2000 - 5 Ws 164/00 Vollz - Juris; Schwind in Schwind/Böhm/Jehle, StVollzG 4. Aufl., § 24 Rdn. 13; Arloth in Arloth/Lückemann, StVollzG, § 24 Rdn. 5; Calliess/Müller-Dietz, § 27 StVollzG Rdn. 8 mit weit.

    Ansprüche aus dem Schutz der Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG kann der Antragsteller indes nicht für sich in Anspruch nehmen (vgl. BVerfG NStZ-RR 2001, 253), weil er mit Frau H... nicht verheiratet ist.

  • KG, 31.05.2021 - 5 Ws 64/21

    Strafvollzug in Berlin: Ausschluss von Langzeitbesuchen während der

    Zwar besteht von Verfassungs wegen noch kein Anspruch auf die Ermöglichung von Langzeitbesuchen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. März 2001 - 2 BvR 11/01 -, juris Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2008 - 3 Ws 1203/07

    Strafvollzug: Gewährung von unüberwachten Langzeitbesuchen als

    Aber ihm steht ein Anspruch auf eine rechtsfehlerfreie - durch die Sollbestimmung des § 24 Abs. 2 StVollzG eingeschränkte - Ermessensentscheidung zu (vgl. BVerfG NStZ-RR 2001, 253; HansOLG Hamburg ZfStrVO 2005, 55; OLG Hamm ZfStrVO 1999, 308; OLG Koblenz NStZ 1998, 398).
  • OLG Karlsruhe, 12.05.2017 - 2 Ws 80/17

    Maßregelvollzug in einem psychiatrischen Krankenhaus in Baden-Württemberg: Recht

    Nach diesen Vorgaben getroffene Regelungen bilden die Grundlage für die Entscheidung des Anstaltsleiters über im Einzelfall gestellte Anträge auf Zulassung von konkretem Besuch, wobei im Hinblick auf den in Art. 6 GG verbürgten Schutz von Ehe und Familie sowie das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG) auch Sexualkontakte im Rahmen von Besuchen nicht generell ausgeschlossen werden können (Kammeier, Maßregelvollzugsrecht, 3. Aufl. 2010, Kap. G 21; ein Rechtsanspruch auf Zubilligung unüberwachter Besuchskontakte im Strafvollzug besteht nicht, BVerfG NStZ-RR 2001, 253).
  • OLG Celle, 29.05.2008 - 1 Ws 220/08

    Recht eines Strafgefangenen auf Gewährung von Langzeitbesuch seiner

    Auch verfassungsrechtlich ist ein derartiger Anspruch nicht garantiert (vgl. BVerfG NStZ-RR 2001, 253).
  • KG, 06.08.2019 - 5 Ws 58/19

    Zulassung von Gefangenen zu Langzeitbesuchen

    In Ermangelung einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung zu Langzeitbesuchen unter der Geltung der materiell-rechtlichen Vorschriften des StVollzG hatte die höchstrichterliche und obergerichtliche Rechtsprechung Grundsätze für die Zulassung von Gefangen zu Langzeitbesuchen im Rahmen des § 24 Abs. 2 StVollzG entwickelt (z. B. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 21. September 2018 - 2 BvR 1649/17 - juris [Bedeutung und Tragweite des Art. 6 Abs. 1 GG für Besuchskontakte; fehlende Verlässlichkeit ist durch konkrete Tatsachen zu belegen und muss die Versagung des Langzeitbesuchs in den zwar unüberwachten, aber geschlossenen Räumen der Vollzugsanstalt rechtfertigen] und Nichtannahmebeschluss vom 28. März 2001 - 2 BvR 11/01 -, juris [kein Rechtsanspruch auf Zubilligung unüberwachter Besuchskontakte von Verfassungs wegen; kein Schutz der Ehe gemäß Art. 6 Abs. 1 GG für Ledige]; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17. Januar 2008 - 3 Ws 1203/07 StVollz -, juris [Ermessensfehler gegeben, wenn unüberwachte Langzeitsprechstunde nur aufgrund des Ehestandes gewährt wird]; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 9. September 2004 - 3 Vollz [Ws] 47/04 -, juris [nur Leitsätze] = ZfStrVo 2005, 55 ff. [die Tatsache der Führung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Gefangenen und seine Frau genügt ohne weitere Feststellungen nicht als Versagungsgrund]; KG, Beschluss vom 14. November 2011 - 2 Ws 411/11 Vollz - [bereits abgelaufene Vollzugsdauer und die weitere Mindestverbüßungsdauer von drei Jahren - "Reststrafenkriterium" - als zulässige Kriterien]; Senat, Beschlüsse vom 27. März 2006 - 5 Ws 118/06 Vollz -, juris [Langzeitsprechstunde ist Behandlungsmaßnahme, die an den Grundsätzen des StVollzG auszurichten ist und nicht als Belohnung für Wohlverhalten des Gefangenen eingesetzt werden darf], und 30. März 2000 - 5 Ws 146/00 Vollz -, juris [Bezugspunkt für die Zulassung ist nicht die Dauer des bisherigen Vollzuges, sondern die gesamte Dauer des Vollzuges]; jeweils m. w. Nachw.).
  • OLG Rostock, 15.12.2004 - I Vollz (Ws) 5/04

    Besuchserlaubnis für verlobte Strafgefangene in gleicher Vollzugsanstalt

    Im Übrigen entspricht es der Rechtsprechung, wonach verheiratete Strafgefangene aus Art. 6 GG keinen Rechtsanspruch darauf haben, die eheliche Gemeinschaft in der Vollzugsanstalt zu vollziehen; dies gilt erst recht für außereheliche Lebensgemeinschaften (vgl. BVerfG NStZ-RR 2001, 253; OLG Koblenz bei Matzke, NStZ 1998, 398, jeweils m. w. N.; vgl. auch Kaiser/Schöch aaO Rdn. 99; Schwind aaO § 24 Rdn. 12; krit.: Joester/Wegner aaO § 24 Rdn. 25).
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